Coronaritter.de: Geld zurück bei abgesagten Reisen und Events

Rechtsdienstleister hilft Verbrauchern, ihr Geld bzw. einen Gutschein bei Absagen zu erhalten

Hamburg, 10. Juni 2020 – Flug ausgefallen, Pauschalreise abgesagt, Veranstaltung auf unbestimmte Zeit verschoben – alles wegen Corona. Millionen von Verbrauchern bemühen sich um Rückerstattungen, häufig vergeblich. Abhilfe verspricht der neue Verbraucherservice www.coronaritter.de des Rechtsdienstleisters Compensation2Go GmbH aus Bochum. Ein Kostenrisiko besteht nicht, weil Coronaritter.de sämtliche Bearbeitungs-, Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Dafür behält das Verbraucherportal im Erfolgsfall 10 Prozent der eingetriebenen Rückerstattungen für Flüge und Pauschalreisen als Provision ein. Bei Gutscheinen als Ersatz auf ausgefallene Veranstaltungen verlangt Coronaritter.de nicht einmal eine Erfolgsprovision.

Jeder Fall kann unter www.coronaritter.de kostenfrei und mit wenigen Mausklicks unverbindlich zur Prüfung eingereicht werden. Bei Flugreisen fordert der Verbraucherdienst 100 Prozent des gezahlten Ticketpreises zurück. Man muss sich also nicht mit einer Umbuchung oder einem Gutschein zufriedengeben. Gleiches gilt bei Pauschalreisen innerhalb bestimmter Zeiträume.

Die Einreichung ist ganz leicht und geht schnell. Bei einem Flug gibt man einfach die Airline und die Flugnummer ein, beantwortet einige wenige Fragen (hat die Airline storniert oder man selbst, wurde ein Ersatzflug angeboten) und lädt die Buchungsbestätigung hoch – fertig. Noch leichter geht es bei einer Pauschalreise: Einfach den Reiseveranstalter angeben und die Stornierung hochladen – das war’s. Bei einer abgesagten Veranstaltung genügt es, das Ticket einzureichen.

 

Coronaritter.de ist ein Service des Rechtsdienstleisters Compensation2Go GmbH. Dieser bietet unter www.compensation2go.de einen Expressdienst für Entschädigungen bei Flugausfällen und Verspätungen an, bei dem man sein Geld binnen 24 Stunden erhält. In allen Corona-bedingten Fällen hilft Coronaritter.de.