Mit einfachen Regeln zum lückenlosen Fahrtenbuch – BFH VI R 33/10

Stellungnahme der Steuerberatungsgesellschaft STEURAT zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Was Mandanten zukünftig bei der Führung ordnungsgemäßer Fahrtenbücher beachten müssen.

Wiesbaden, 27. November 2012 – Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist in deutschen Unternehmen weit verbreitet, doch für viele Unternehmer und Mitarbeiter führt die Versteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der sogenannten 1% Regelung zu einer unzutreffend hohen Besteuerung des privaten Nutzungsanteils. Die Alternative zur 1% Regelung ist das Fahrtenbuch: Doch um dessen steuerrechtlichen Vorteile effektiv zu nutzen und Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen, ist die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuches unerlässlich. Thomas Kunsch, geschäftsführender Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT (www.steurat.de), kennt die Rechtslage rund um Fahrtenbücher genau und berät seine Mandanten entsprechend: „Im terminreichen Arbeitsalltag unterschätzen viele Unternehmen oftmals die besonderen Anforderungen an Fahrtenbücher. Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihre Fahrtenbücher ordnungsgemäß und unkompliziert zu führen.“

Im aktuellen Urteil VI R 33/10 bestätigt der Bundesfinanzhof die Notwendigkeit detaillierter Angaben in Fahrtenbüchern für Dienstwagen deutscher Unternehmen. Steuerexperte Thomas Kunsch fasst die wichtigsten Regeln zusammen:

1) Dienstfahrten müssen detailliert eingetragen werden: Dazu gehören Datum, Kilometerstand sowie das genaue Ziel und der Grund jeder einzelnen Fahrt. 2) Das nachträgliche Eintragen fehlender Daten – etwa aus separaten Kalendern oder Tabellen – ist im Rahmen der geschäftlichen Nutzung nicht zulässig. 3) Teilabschnitte einer einheitlichen Dienstfahrt können zusammengefasst werden. 4) Bei Privatfahrten, unter anderem zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, reichen kurze Vermerke samt Kilometerangabe in der Regel aus. 5) Kleinere Mängel führen dabei nicht zu einer Verwerfung des Fahrtenbuches, sofern die Angaben insgesamt plausibel sind.

In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM steht das STEURAT-Team rund um Thomas Kunsch vor allem mittelständischen Kunden im Rhein-Main-Gebiet bei sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung – von Fahrtenbüchern bis hin zur Erbschaftssteuer. Zu den Leistungen der Steuerkanzlei gehören unter anderem Jahresabschlüsse, Unternehmensnachfolgen, Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und Körperschaftssteuererklärungen. Das erfahrene Team verfügt über ein etabliertes Kontaktnetzwerk zu regionalen Banken, Behörden und Unternehmen und unterstützt auch Privatpersonen und Berufsverbände

Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung – stets zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes Unternehmens.

Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de