Studie: Über 90% der Mobile Content-Angebote folgen gesetzlichen Vorgaben
* Verbraucher können bei 93,3 Prozent der Klingelton, Wallpaper, Games und App-Angebote klare Preisangaben erwarten * DVTM-Marktscreening bestätigt den Erfolg des Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien (www.dvtm.net/kodex.html)
Düsseldorf, 5. März 2012 – 93,3 Prozent der Anbieter von Klingeltönen, Wallpaper, Games und Apps erfüllen gesetzliche Vorschriften zu Preisangabepflichten. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Vorfeld der CeBIT veröffentlichtes Markt-Screening des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM, www.dvtm.net). „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, über den Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien für ein ausgeglichenes Zusammenspiel von Verbrauchern, Politik und Wirtschaft zu sorgen. Das vorliegende Screening zeigt, dass wir bereits einen sehr großen Schritt in Richtung verbraucherfreundliche Preisgestaltung gemacht haben“, freut sich der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles über das Ergebnis.
Die aktuelle Marktuntersuchung umfasst 60 Mobile Content-Angebote, die im stationären Internet gekauft und per Handyrechnung bezahlt werden. Die Verfasser untersuchten, ob gesetzliche Vorgaben und die im DVTM-Kodex vorgeschriebenen Richtlinien erfüllt werden. So schreibt der Kodex für Web-Billing vor, dass Preise klar anzugeben und irreführende Äußerungen untersagt sind. Auf Abonnements ist deutlich hinzuweisen. „Außerdem müssen Abbuchungsintervalle und Kündigungsmöglichkeiten direkt benannt werden“, ergänzt DVTM-Geschäftsführer Boris Schmidt. „Es freut uns sehr, dass die meisten der untersuchten Anbieter die Bedingungen erfüllen. Das beweist, dass die Kodex-Standards den Markt in die richtige, verbraucherfreundliche Richtung lenken“, so Schmidt. Der interaktive Kodex bietet seinen Anwendern hilfreiche Guidelines und Best Practice – Lösungen sowie einen Überblick über einzuhaltende gesetzliche und regulatorische Regelungen.
Die im Rahmen des Screenings erkannten Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz leitet der Verband direkt an die Bundesnetzagentur weiter. „Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag, um verbraucherschützende Standards am konvergenten Markt für Telekommunikation und Medien zu setzen“, so Schmidt.
Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) ist die zentrale Schnittstelle der an der Wertschöpfungskette Telekommunikation und Medien beteiligten Unternehmen. Darunter sind Diensteanbieter, Netzbetreiber, Serviceprovider, Reseller, technische Dienstleister, Medien- und Verlagshäuser sowie Consulting- und Inkassounternehmen zu finden. Ziel des Verbandes ist es, im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft einen zukunftsorientierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Telekommunikations- und Medienmarkt zu schaffen. Die rund 50 Mitglieder des Verbandes agieren freiwillig im Rahmen des „Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien“. Der Kodex formuliert Branchenstandards und befähigt dazu, den Markt aktiv mitzugestalten. Der DVTM ging aus dem bereits 1997 gegründeten Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) hervor. Im Februar 2011 erfolgte die Umbenennung in DVTM.
DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien, Birkenstr. 65, 40233 Düsseldorf, Tel.: 211 / 31 12 09 – 0, Fax: 211 / 31 12 09 – 30, RA Boris Schmidt, LL.M. (Geschäftsführer), Marco Rohrmann (Referent der Geschäftsführung / Kommunikation), E-Mail: boris.schmidt@dvtm.net, marco.rohrmann@dvtm.net, Web: www.dvtm.net
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