TeamDrive fordert DS-GVO gegen TISA
TeamDrive-Chef Volker Oboda: „Die Datenschutz-Grundverordnung der EU wird zur Farce, wenn sich gleichzeitig mit dem Trade in Services Agreement der schwächste Datenschutz durchsetzt“
· TiSA sagt: Mangelhafter Datenschutz darf nicht zur Diskriminierung ausländischer Anbieter führen
· TeamDrive sagt: Mit TiSA wird unser Schutz der Privatsphäre auf dem Milliardenmarkt des diskriminierungsfreien Handels mit Dienstleistungen zu Grabe getragen
Hamburg, 17. Januar 2017 – Während TTP und TTIP durch die neue Trump-Administration abgeblasen sind, wird unter dem Kürzel TiSA für „Trade in Services Agreement“ weiterhin ein internationales Abkommen über Dienstleistungen verhandelt, das deutsche und europäische Datenschutzrechte gravierend verletzt, warnt Volker Oboda, Geschäftsführer der Hamburger TeamDrive GmbH. „Hier ist die EU gefordert, mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, die ab 2018 in Kraft treten wird, eine klare Gegenposition zu beziehen und die Aufweichung des Datenschutzes durch TiSA zu unterbinden“, fordert der TeamDrive-Chef. TeamDrive bietet einen Datensynchronisationsdienst an, der sich an die strenge deutsche Datenschutzgesetzgebung hält und heute schon der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) entspricht.
TiSA, über das offenbar 50 Länder – darunter alle EU-Mitgliedsstaaten – seit 2012 verhandeln, folgt dem Kerngedanken, dass kein Staat ausländische Dienstleistungsanbieter schlechter behandeln soll, als seine eigenen Dienstleistungen und Anbieter. Dazu gehört offensichtlich auch, dass zwar jeder Staat eigene Datenschutzbestimmungen haben darf, diese jedoch keine Handelshemmnisse oder „nicht zu rechtfertigende Diskriminierungen“ gegenüber anderen Staaten darstellen dürfen. „Im Klartext bedeutet dies, dass die US-Anbieter mit ihrem laxen Datenschutz ihre Services in der EU anbieten dürfen und damit die Datenschutz-Grundverordnung in ihren Fundamenten aushebeln können“, befürchtet der TeamDrive-Geschäftsführer. Er hinterfragt: „Natürlich winkt ein Milliardenmarkt, wenn Unternehmen ihre Dienstleistungen praktisch weltweit anbieten können. Aber wollen wir auf diesem Markt wirklich unser Verständnis für den Schutz der Privatsphäre zu Grabe tragen?“
Volker Oboda kanzelt die DS-GVO als eine „Farce“ ab, sollte sich gleichzeitig TiSA durchsetzen, und warnt: „Die Verhandlungen zu TiSA finden hinter geschlossenen Türen wie bei TTIP statt, werden aber im Unterschied zu TTIP bisher von der Öffentlichkeit kaum beachtet. Es ist daher höchste Zeit, sich gegen die Ausdünnung des Datenschutzes im EU-Raum zu wehren.“ Er gibt ein Beispiel für die Auswirkungen: „Die vorläufige Aussetzung des Datenaustausches zwischen Facebook und Whatsapp wäre nach TiSA hinfällig, weil die in der EU übliche Zweckbindung von Daten schlichtweg, zumindest nach heutigem Kenntnisstand, in TiSA gar nicht vorgesehen ist.“
Die Schlussfolgerung von Volker Oboda: „Wenn es um die Speicherung und Verarbeitung wichtiger, vertraulicher oder personenbezogener Daten geht, sollten deutsche Unternehmen heute schon konsequent nur auf deutsche Anbieter vertrauen, die dafür geradestehen, dass die Daten im Rechtsraum des Bundesdatenschutzgesetzes verbleiben. Ein weiteres KO-Kriterium sollte darin liegen, dass sich die Anbieter zur Datenschutz-Grundverordnung der EU bekennen, die ab 2018 den Datenschutz innerhalb der EU vereinheitlichen wird.“
Die DS-GVO war notwendig geworden, weil die heutigen EU-weiten Datenschutzgesetze nicht aufeinander abgestimmt sind. Es handelt sich dabei überwiegend um nationale Auslegungen der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EC aus dem Jahre 1995. Die neue GS-DVO bringt eine für alle 28 bzw. nach dem Brexit 27 EU-Mitgliedsstaaten bindende Regelung, die alle vorhergehenden Interpretationen ersetzt. Zudem werden neue Konzepte und Technologien wie soziale Netzwerke und Cloud Computing berücksichtigt, die 1995 noch gar keine Rolle spielten.
TeamDrive gilt als die „sicherste Sync & Share-Software der Welt made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com
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