Fasching hinterm Steuer: Darauf müssen Narren achten
· Verband
für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) zeigt, wie Autofahrer sicher und
ohne Punkte durch die Faschingszeit kommen
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Experten
warnen: Auch Autofahren am „Morgen danach“ kann gefährlich sein
Berlin, 27. Februar 2014 – Auch in diesem Jahr herrscht in vielen deutschen
Städten zur närrischen Zeit wieder Ausnahmezustand. Doch Bußgelder, Punkte oder
Führerscheinentzug können sogar den feierwütigsten Narren und Jecken die gute
Laune entschieden verderben. Worauf Verkehrsteilnehmer achten müssen, um sicher
durch die lustigste Zeit des Jahres zu kommen, zeigt das Informationsportal
Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org).
Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbandes für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. (VFBV), erklärt: „Während beim Feiern meist alles erlaubt
ist, gibt es hinterm Steuer keine Narrenfreiheit. Gerade zur Faschingszeit
haben Polizeikontrollen Hochsaison und achten ganz besonders auf Jecken, die
den Alkohol unterschätzen oder den Verkehr anderweitig gefährden.“
Die wichtigste Regel: Auch wer sich nur das eine oder andere Glas Bier,
Sekt oder Schnaps gönnen will, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen. Schon
mit 0,3 Promille Alkohol im Blut und einer auffälligen Fahrweise riskiert man
den Führerscheinverlust. Bei 0,5 Promille ist er für einen Monat weg – 500 Euro
Bußgeld und vier Punkte in Flensburg inklusive. Wer mit 1,1 Promille erwischt
wird, darf sich gleich für bis zu 12 Monate vom Führerschein verabschieden und
bis zu 3.000 Euro zahlen. Fahranfänger bis 21 haben absolutes Alkoholverbot:
Für sie werden 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine um vier Jahre verlängerte
Probezeit fällig. Voigt warnt alle Fahrer vor Übermut: „Es gibt immer wieder
‚Experten’, die mit vermeintlichen Geheimtipps oder Rechenspielchen glauben,
nach einem feucht-fröhlichen Abend noch fahren zu können. Doch wer sich mit
Alkohol im Blut hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte,
sondern bei einem Unfall auch den Kaskoschutz seiner Versicherung.“
Oft unterschätzt wird laut VFBV auch der Restalkohol am Morgen danach:
„Ein gesunder Körper baut pro Stunde ca. 0,1 Promille ab. Ein paar Stunden
Schlaf reichen daher oft nicht aus, um am nächsten Morgen wieder fahren zu
dürfen. Das wissen auch die Polizeibeamten genau und kontrollieren entsprechend
verstärkt“, so Voigt. Aber auch das Umsteigen aufs Fahrrad ist kein Freischein
für ungebremsten Alkoholgenuss: Wer etwa mit 1,6 Promille auf dem Rad
kontrolliert wird, kann seinen Führerschein verlieren und muss sich unter
Umständen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Auch
kostümierte Jecken, die nüchtern bleiben, müssen aufpassen: Beinträchtigen
Masken oder Verkleidungen hinter dem Lenkrad Sicht und Gehör, sind schnell zehn
Euro Bußgeld fällig. Kommt es zu einem Unfall, kann dem maskierten Fahrer grobe
Fahrlässigkeit vorgeworfen und Strafanzeige erstattet werden. Die beste
Alternative: Masken, Perücken, Kostüme und Co. bei der Fahrt sicher verstauen
und erst am Ziel anziehen. Wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen können, wann
Punkte drohen und welche Änderungen die Punktereform 2014 mit sich bringt,
erfahren Verkehrsteilnehmer unter: www.bussgeldkatalog.org
Das Infoportal Bußgeldkatalog.org
(www.bussgeldkatalog.org) bietet Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen
Informationen rund um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in
Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor allem
sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im
Online-Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband
für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch unabhängige
Informationen, Studien und Analysen aktiv zu unterstützen.
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