IT-Mittelstand begrüßt Bundestagsantrag für Eindämmung der Softwarepatentierung
– Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen die Bundestagsinitiative
– BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Wir erwarten von Brüssel Maßnahmen gegen die ausufernden Rechtsrisiken durch die stetig anwachsende Patentflut.“
Aachen, 19. April 2013 – Die Fraktionen im Deutschen Bundestag fordern gemeinsam ein Handeln für die Rechtssicherheit des Software-Mittelstands. In ihrem Antrag (Bundestag Drucksache 17/13086 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713086.pdf) „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“ umreißen sie konkreten Nachbesserungsbedarf bei softwarebezogenen Patenten und der Technizitätsschranke des Patentrechtes. Die Fraktionen reagieren damit auf die Sorgen der Innovationsträger im deutschen Mittelstand hinsichtlich der Patentflut im Softwarebereich.
Der Bundestag hatte sich bereits 2005 in einem interfraktionellen Antrag für eine effektive Begrenzung der Softwarepatentierung ausgesprochen. In seiner aktuellen Vorlage konkretisiert er die damaligen Forderungen und unterstreicht, dass es das deutsche Grundgesetz gebietet, die tatsächliche Wirksamkeit des Urheberrechts im deutschen Rechtsgebiet sicherzustellen.
„Wir begrüßen das erneute klare Signal der Fraktionen des Bundestages“, kommentiert Johannes Sommer vom Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT). „Der Antrag stellt die richtigen Forderungen: die Eindämmung der Softwarepatentierung und die Rückbesinnung auf das Urheberrecht als einzige geeignete Schutzform für Softwarelösungen. Der Konsens über alle Fraktionsgrenzen hinweg stimmt zuversichtlich, dass der Antrag ohne wesentliche Änderungen in der nächsten Lesung vom Bundestag verabschiedet werden kann.“
Die Branchenverbände BIKT und BITMi (Bundesverband IT-Mittelstand e.V.) treten für die Verankerung einer Schutzschirmklausel für Software Im Urheberrecht ein. Eine solche Bestimmung verhindert, dass Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. So werden nach Ansicht der Verbände die tatsächlichen Leistungen der Entwickler geschützt und Innovation im Markt ermöglicht. Der BIKT hat einen Formulierungsvorschlag (Vorschlag des BIKT für eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht, http://www.bikt.de/fokusthemadetail.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=47&cHash=00) für die Schutzklausel auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Der Vorsitzende des BITMi Dr. Oliver Grün unterstreicht die Forderungen des Bundestages in Richtung EU: „Wir erwarten von Brüssel Maßnahmen gegen die ausufernden Rechtsrisiken durch die stetig anwachsende Patentflut. Das Urheberrecht muss in Europa gegenüber dem Patentrecht gestärkt werden. Auch muss die EU der freigiebigen Patentvergabepraxis der Patentämter im Softwarebereich einen Riegel vorschieben.“ Im letzten Jahr hatte der Verband in seinem Positionspapier „pro IT-Mittelstand“ (http://www.bitmi.de/custom/download/positionspapier_pro_it_mittelstand_final_1331215180.pdf) konkrete Vorschläge zum Schutz von Softwareunternehmen vor Patentklagen vorgestellt.
Die Vertreter des IT-Mittelstandes teilen die Kritik des Bundestages an der freigiebigen Patentvergabepraxis europäischer Patentämter: „Die Praxis, softwarebezogene Patente in Europa zu erteilen, steht im Widerspruch zu dem 1991 mit der Richtlinie 1991/250/EWG eingeschlagenen Weg des ‚copyright approach‘. Sie ist daher mit dem in der Richtlinie niedergelegten Willen des europäischen Gesetzgebers nicht in Übereinstimmung zu bringen“, befinden die Fraktionen des Bundestages und fordern dazu auf, „dem ‚copyright approach‘ aus der Software-Richtlinie die gehörige Geltung zu verschaffen“.
Zudem lasse der Europäische Gesetzgeber die „vom Bundestag geforderte Unterbindung selbständiger Programmansprüche, die Gewährleistung der praktischen Anwendbarkeit des urheberrechtlich verankerten Interoperabilitätsprivilegs, der Schutz von Softwareentwicklungen unter Lizenzmodellen Freier und Open-Source-Software und die Unterbindung der Patentierung von softwarebasierten Geschäftsmethoden bis heute unberücksichtigt“, heißt es im Antrag.
Die Verbände warnen davor, die Verantwortung für gesetzliche Regelungen an Brüssel abzugeben. „Die EU ist seit Jahren nicht in der Lage, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu treffen. Deutschland muss daher gesetzgeberisch in der nächsten Legislaturperiode vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen“, appelliert Sommer an die Vertreter des Bundestages.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist der einzige IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen profiliert vertritt. Im BITMi sind sowohl direkte Mitglieder als auch dem BITMi assoziierte Verbände zusammengeschlossen. Der Verband repräsentiert damit die Interessen von mehr als 800 mittelständischen IT-Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.
Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Augustastr. 78, 52070 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de
Der BIKT – Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie e.V. ist ein bundesweit ausgerichteter Branchenverband im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden vertritt der BIKT die Interessen kleiner und mittelständischer IKT-Lösungsanbieter und gewerblichen Anwender auf nationaler und europäischer Ebene insbesondere auf dem Gebiet gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts.
Weitere Informationen: Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie e.V. (BIKT), info@bikt.de, Tel.: 040/209 33 60 50, Fax: 040/209 33 60 59, Internet: www.bikt.de
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