„Bonner Wirtschafts-Akademie begrüßt „Ende der Beauftragten-Orgie““

„Bonner Wirtschafts-Akademie begrüßt „Ende der Beauftragten-Orgie““

Geschäftsführer Harald Müller: „Endlich kommt die überfällige Reform der unsäglichen Beauftragten-Politik. 123.000 Beauftragte weniger sind eine Befreiung für den Mittelstand.“

Bonn, 26. Oktober 2026 – Die Bundesregierung lichtet das Dickicht der Pflichtbeauftragten in den Unternehmen. Allein bei den Sicherheitsbeauftragten entfallen nach ihren Angaben rund 123.000 Posten. Als Nächstes sollen weniger Datenschutzbeauftragte nötig sein, danach kommen alle übrigen Beauftragtenpflichten auf den Prüfstand. Die Bonner Wirtschafts-Akademie (BWA) begrüßt den Kurs ausdrücklich. „Endlich kommt diese überfällige Reform der unsäglichen Beauftragten-Politik“, sagt Geschäftsführer Harald Müller. „Jeder gestrichene Pflichtposten gibt den Betrieben Zeit für ihr eigentliches Geschäft zurück.“

Bund hebt die Schwelle für Sicherheitsbeauftragte an

Der erste Schritt ist bereits Gesetz. Seit dem 29. Mai müssen Unternehmen grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bislang lag die Grenze bei 21 Beschäftigten. Betriebe mit 21 bis 49 Beschäftigten brauchen nur noch dann einen Sicherheitsbeauftragten, wenn ihre Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefahr für Leben und Gesundheit ergibt. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung kommen mit einem einzigen Sicherheitsbeauftragten aus.

Die Bundesregierung beziffert die Entlastung der Wirtschaft auf mindestens 135 Millionen Euro im Jahr. Rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte fallen weg. Zum Vergleich: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zählte vor der Reform rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte.

„Wo es wirklich gefährlich ist, bleibt der Sicherheitsbeauftragte. Überall sonst war er zu oft nur ein Kostenfaktor“, betont Harald Müller.

Koalition nimmt die Datenschutzbeauftragten ins Visier

Der BWA-Chef begrüßt auch die geplanten Entlastungen beim Datenschutz. Bislang müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Diese deutsche Sonderregel soll fallen. Bund und Länder haben im Dezember vergangenen Jahres vereinbart, dass der Bund die Aufhebung bis Jahresende einbringt. Dann gilt nur noch die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie verlangt einen Datenschutzbeauftragten vor allem bei umfangreicher Überwachung oder bei sensiblen Daten in großem Umfang.

Im Juli bekräftigte der Koalitionsausschuss das Ziel, in kleinen und mittleren Unternehmen die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu senken. Beim Koalitionsausschuss am 7. Oktober gab es hierzu allerdings keinen Fortschritt. „Bis zur Gesetzesänderung gilt die bisherige Pflicht weiter“, warnt Harald Müller vor vorzeitiger Euphorie.

„Der Datenschutz bleibt, der Pflichtbeauftragte für den kleinen Betrieb fällt. Genau so geht Bürokratieabbau“, sagt der BWA-Chef und fordert: „Jetzt muss der Gesetzentwurf schnell kommen – nicht erst kurz vor Silvester.“

Alle Beauftragtenpflichten kommen auf den Prüfstand

Im Juli hat der Koalitionsausschuss beschlossen, weitere betriebliche Beauftragte abzuschaffen, sofern ihre Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht. Das Schutzniveau soll erhalten bleiben. Für die Einhaltung der Regeln sollen die Unternehmen stärker selbst geradestehen.

Die Ministerien haben nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung die Abschaffung aller Beauftragten in ihrer Zuständigkeit zu prüfen. Im Umweltrecht fallen darunter etwa Abfall-, Gewässerschutz-, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, im Arbeitsschutz unter anderem Brandschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Wie groß das Feld ist, zeigt eine Liste des Nationalen Normenkontrollrats. Sie führt 72 verschiedene betriebliche Beauftragte und Sachkundige auf – ausdrücklich ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

„Wer 72 verschiedene Beauftragte aufzählen kann, hat kein Sicherheitsproblem, sondern ein Bürokratieproblem“, spitzt der BWA-Gründer zu.

Mittelstand gewinnt Zeit für das Kerngeschäft

Der BWA zufolge trifft die Beauftragtenpflicht kleine und mittlere Unternehmen besonders hart. Im Mittelstand übernehmen sie Beschäftigte neben ihrer eigentlichen Arbeit – samt Schulungen, Freistellungen und Dokumentation. Die Bonner Wirtschafts-Akademie begrüßt deshalb, dass der Bund die Verantwortung dorthin legt, wo sie hingehört: zur Unternehmensleitung.

„Eigenverantwortung statt Ernennungsurkunde – das ist der richtige Weg“, sagt Harald Müller. „Der Bund hat geliefert. Jetzt heißt es dranbleiben: jede Beauftragtenpflicht ohne EU-Grundlage streichen und beim Mittelstand anfangen.“

Die BWA Akademie („Consulting, Coaching, Careers“) ist seit über 25 Jahren unter der Geschäftsführung von Harald Müller und Astrid Orthmann als Spezialist für Personalentwicklung, Outplacement, Personalberatung und Training sowie für Arbeitsmarktprogramme wie Beschäftigtentransfer erfolgreich. Die BWA versteht sich als neutraler Vermittler zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zum Vorteil der Arbeitnehmer. Mit Hilfe der BWA haben mehr als zehntausend Arbeitnehmer eine neue berufliche Zukunft gefunden. Das Spektrum reicht von der Begleitung von Change Management-Prozessen über Vermittlung und Coaching von Führungskräften bis hin zur Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Unternehmens. Harald Müller und Astrid Orthmann sind Mitglieder im Diplomatic Council, einem Think Tank mit Beraterstatus bei den Vereinten Nationen. BWA-Gründer Harald Müller ist zudem Beiratsmitglied der Stiftung „Bildung und Beschäftigung“, die sich für die sozialverträgliche Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels einsetzt.

Weitere Informationen: BWA Akademie,
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