Karlsruhe/Frankfurt, 20. Juni 2023 – „Die aktuelle Grundsteuerreform ist verfassungswidrig“, ist der einstige Steuerfahnder und heutige Steuerberater Hubert Nowatzki aus Karlsruhe überzeugt. Er hat daher eine Initiative gegen die Reform ins Leben gerufen und ist hierzu eigenen Angaben zufolge mit zahlreichen Steuerberatern, betroffenen Firmen und Privatpersonen sowie Finanzämtern im Austausch.
Auf einem Online-Event am 3. Juli um 18:30 will Hubert Nowatzki die Initiative erklären, seine Überzeugung der Verfassungswidrigkeit begründen, über den aktuellen Stand unter anderem bei den Finanzbehörden informieren und Tipps geben, wie man sich als Betroffener verhalten sollte. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Link zur Anmeldung ist unter www.diplomatic-council.org/de/grundsteuerreformverfügbar.
Als Zielgruppe des Online-Events werden Steuerberater, Steuerjuristen, Wirtschaftsprüfer, Immobilienbesitzer, Vermieter, Grundstückseigentümer, Mitarbeitende der Finanzverwaltung, Fiskalpolitiker, Verfassungsrechtler, Richter an Finanzgerichten, Staatsanwälte mit Schwerpunkt Steuerrecht und interessierte Bürger genannt.
Der „Steuerrebell“ aus Karlsruhe erläutert die Hintergründe und seine Strategie:
Die ursprüngliche Frist für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen war der 31. Oktober 2022. Auf Betreiben der Bundessteuerberaterkammer wurde diese Frist Ende Oktober 2022 bis 31. Januar 2023 verlängert.
Das war gut so, denn:
Bereits im November 2022 wurde das Gutachten von Professor Kirchhof bekannt, welches die Verfassungswidrigkeit der neuen Bewertungsregeln in allen Bundesländern beweist. Ferner wurde bekannt, dass Gregor Kirchhof, der Sohn des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof, in jedem Bundesland ein Verfahren vor dem jeweils zuständigen Finanzgericht anhängig machen möchte.
Nun ist es jedoch rechtlich so, dass das Finanzamt einen Einspruch durch formelle Einspruchsentscheidung als unbegründet zurückweisen kann, wenn er „nur“ mit Verfassungswidrigkeit begründet wird. Ist jedoch in der gleichen Sache bereits ein Verfahren vor Gericht anhängig, dann kann man beim Finanzamt „Ruhen des Verfahrens“ beantragen.
Strategie muss also sein, die Abgabe der Erklärungen zum Grundsteuerwert so weit wie möglich hinauszuzögern. Das erhöht die Chance, dass bei Erteilung des Bescheides das o.g. Verfahren von Prof. Kirchhof bereits anhängig ist und man somit den Einspruch offenhalten kann.
Verlierer sind somit diejenigen, die „brav“ innerhalb der ersten Frist bis Ende Oktober ihre Erklärungen abgegeben haben und bereits einen Bescheid bekommen haben, dessen Einspruchsfrist bereits abgelaufen war. Denn auch verfassungswidrige Bescheide werden „zementiert“, wenn man sie nicht innerhalb eines Monats mit einem Einspruch angegriffen hat.
Seit 7. Dezember 2022 gibt es tatsächlich ein anhängiges Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 8 K 2368/22), mit dem man eine vorschnelle Einspruchsentscheidung der Finanzämter verhindern kann. Zudem gibt es mittlerweile zwei weitere Verfahren vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 3 K 3170/22 und 3 K 3018/23) sowie drei Verfahren in Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23, 4 K 1205/23).
Hilfe für Steuerberater bei der Einspruchsbegründung
Im Rahmen der Initiative bietet Hubert Nowatzki anderen Steuerberatern Hilfe bei der Einspruchsbegründung an, vor allem in Bundesländern, in denen Prof. Kirchhof bereits initial vorgeprescht ist.
Dazu Hubert Nowatzki: „Die Masseneinsprüche, die ich ausgelöst habe, haben dazu geführt, dass sich die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, an die Steuerberaterkammer Nordbaden gewendet und darum gebeten hat, die Steuerberater mögen doch die Einsprüche nicht auf Papier oder E-Mail, sondern digital über das Elster-Portal einreichen. Die Finanzämter könnten die Flut von Einsprüchen sonst nicht mehr handhaben. Natürlich bin ich dieser Bitte nachgekommen.“
Robin Hood der Steuerzahler
Der „Robin Hood der Steuerzahler“ führt weiter aus: „Am 22. März 2023 hat sich der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz eingemischt, dabei allerdings wenig fachliche Kompetenz gezeigt. In einem Artikel in den Stuttgarter Nachrichten behauptet er, man könne sich die Einsprüche sparen, denn bei Verfassungswidrigkeit könnten die Bescheide ohnehin noch geändert werden. Das ist schlichtweg falsch.“ Steuerexperte Hubert Nowatzki begründet: „Nach der Abgabenordnung werden auch verfassungswidrige Bescheide rechtskräftig, wenn man keinen Einspruch einlegt. Der Minister kennt sich offensichtlich im steuerlichen Verfahrensrecht nicht aus, kann es jedoch nicht lassen, sich dazu zu äußern.“
Die Falschinformationen durch den Minister stuft Hubert Nowatzki als „fatal“ ein. Nach der ministeriellen Fehläußerung hätten nämlich etliche Steuerpflichtige ihre Einsprüche zurückgenommen und damit „für sich die Tür für alle Zeiten zugeschlagen“.
Hubert Nowatzki sagt süffisant: „Bevor wir uns über Fake News durch Künstliche Intelligenz aufregen, sollten wir erst einmal die Falschinformationen durch menschliche Intelligenz – immerhin auf der Ebene eines Landesministers – stoppen.“
Wer den Steuerrebellen persönlich sprechen möchte, trifft ihn auf dem Sommerfest der Denkfabrik Diplomatic Council, zu deren Mitgliederkreis er gehört, am 13. Juli in Frankfurt (Anmeldung über www.diplomatic-council.org/de/Sommerfest2023).
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