Sicherheitsexperte Detlef Schmuck fordert Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Medizindaten
Hamburg, 18. September 2019 – „Medizinische Daten müssen grundsätzlich mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen werden“, fordert der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck, Geschäftsführer der Hamburger TeamDrive GmbH. Dazu müsse Gesundheitsminister Jens Spahn zügig „klare gesetzliche Vorgaben“ machen, meint Schmuck. Er reagiert damit auf den jüngsten Medizindatenskandal, bei dem die medizinischen Daten von mehreren Millionen Patienten auf öffentlich zugänglichen Servern für jedermann einzusehen waren.
Detlef Schmuck erläutert die Hintergründe: „Angesichts der Vielzahl von Datendiebstählen im großen Stil weltweit wäre es grob fahrlässig, davon auszugehen, dass Patientendaten hundertprozentig sicher gespeichert werden können. Vielmehr muss von Anfang an in die Überlegungen der Fall mit einbezogen werden, dass die Daten gestohlen und missbräuchlich verwendet werden. Der einzige Ausweg stellt eine lückenlose Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dar. Dann können die Daten zwar immer noch gestohlen werden, aber der Dieb kann mit den Daten nichts anfangen, weil sie für ihn unlesbar sind. Nur die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt sicher, dass die Daten ausschließlich dann lesbar sind, wenn der Patient in jedem Einzelfall ausdrücklich zustimmt.“
Der Hamburger Sicherheitsexperte fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, „so rasch wie möglich eine bundesweit einheitliche Regelung auf den Weg zu bringen, die die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung personenbezogener medizinischer Daten verbindlich vorschreibt.“
„Die Sicherheitskette muss alle am Gesundheitswesen Beteiligten einbeziehen, von Arztpraxen und Apotheken über medizinische Dienstleister bis hin zu Krankenhäusern“, stimmt Sicherheitsfachmann Detlef Schmuck mit Bundesminister Jens Spahn überein.
TeamDrive (www.teamdrive.com) gilt als die „sichere Sync&Share-Software der Welt made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH,
Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg,
E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com
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