Globale Datenkatastrophe bahnt sich an
„Microsoft-Fall“ kommt vor obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten: US Supreme Court entscheidet über die Zukunft der Datensicherheit
Hamburg, 15. Februar 2018 – US-Unternehmen müssen künftig eventuell jegliche geforderte Daten, auch aus europäischen Standorten, ausliefern, ohne den dafür notwendigen europäischen Rechtsweg einzuhalten. Darüber wird der oberste Gerichtshof der USA bald entscheiden, eine mündliche Anhörung dazu findet in wenigen Tagen statt. Damit schwappt eine weitere Datenkatastrophe aus den vereinigten Staaten Richtung Europa: Schon 2011 sorgt der Patriot Act für Aufsehen. Er erlaubt US-Behörden ohne richterliche Anordnung den Zugriff auf Server von US-Unternehmen. 2013 machte dann Edward Snowden die Bemühungen der Datenkrake NSA publik. Mit der aktuell erwarteten Diskussion schiebt sich die Gesetzgebung der USA nun eventuell vollständig am Europäischen Datenschutz vorbei.
EU-DSGVO durch US-Gesetz ausgehebelt, Europäer machtlos
Die Anhörung vor dem Supreme Court ist der vorläufige Höhepunkt einer Auseinandersetzung zwischen Microsoft und der US-Regierung. Microsoft setzt sich schon seit Jahren über alle gerichtlichen Instanzen hinweg gegen Bemühungen der U.S.-Regierung zur Wehr, Einsicht in Daten zu erhalten, die in einem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind.
Ein Einsatz, den auch Detlef Schmuck, Geschäftsführer der TeamDrive Systems GmbH positiv hervorhebt: „Es ist definitiv lobenswert, dass Microsoft bereits seit Jahren daran arbeitet, eine Katastrophe für U.S. Cloud Service Anbieter abzuwehren. Doch schon jetzt ist bei Unternehmen die Unsicherheit groß, gegen Europäischen Datenschutz bei der Nutzung von U.S. Cloud Services zu verstoßen. Insbesondere nach der Einführung der EU-DSGVO könnten schließlich schwerwiegende Rechtsfolgen für Europäische Firmen drohen.“ Als Beispiel nennt Schmuck die Nachvollziehbarkeit personengebundener Daten wie von der EU-DSGVO gefordert. „Dem widerspricht der U.S. Patriot Act, der Unternehmen in der Regel zum Schweigen über die Herausgabe der Daten verpflichtet“, warnt Schmuck.
Über Fragen zu Gesetzgebung und Datensicherheit informiert TeamDrive interessierte Unternehmen mithilfe des Whitepapers „Sichere Cloud Collaboration nach DSGVO“ unter https://www.teamdrive.com/de/.
TeamDrive gilt als die „sicherste Sync&Share-Software der Welt made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com
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