Man könnte es vielleicht als unterlassene Hilfeleistung bezeichnen, wofür der Staat bald eine Rechnung an Unternehmer schicken wird. Ab Mitte 2018 kann es nämlich ganz schön teuer werden, wenn sich der Geschäftsführer nicht um die Sicherheit seiner Unternehmensdaten kümmert. Denn ab dem 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Die Verordnung der Europäischen Union will mit der Verfügung gewährleisten, dass personenbezogene Daten innerhalb der EU sich sicher bewegen und auch gesichert abgelegt werden können. Die Idee ist nicht neu, doch immer wieder aufs Neue aktuell.

Nachdruck verleiht der Staat dem ganzen Thema durch Bußgelder, die es bald zu zahlen gilt. Die Geldbuße kann bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr erreichen.

Da die DSGVO eine ganze Reihe an Änderungen nach sich zieht, die man kaum innerhalb kürzester Zeit auf die Beine stellt, sollten sich Unternehmen, etwa unter https://dsgvo-gesetz.de/, schon frühzeitig zum Thema informieren. Datensicherheit geht bald nicht nur in der Theorie, sondern ganz praktisch wirklich ALLE an. Vor allem den eigenen Geldbeutel.