Countdown zur DSGVO: Sicherheitsgesetz verständlich erklärt
TeamDrive gibt wichtige Tipps zur „Sicheren Cloud-Collaboration für Unternehmen nach DSGVO“. Mehr dazu unter https://www.teamdrive.com/wp-content/uploads/2017/10/White-Paper_TeamDrive-Sichere-Cloud-Collaboration-nach-DSGVO.pdf
Hamburg, 17. Oktober 2017 – Cyberkriminalität auf der einen Seite und eine strikte Gesetzgebung zur IT-Sicherheit auf der anderen Seite setzen aktuell vor allem kleine und mittelständische Unternehmen gleichermaßen unter Druck. Verantwortung auf legislativer Seite trägt dafür die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), deren Anforderungen ab Mai 2018 umgesetzt sein sollen. Um Unternehmen den Umgang mit den künftigen Vorschriften zur Datensicherheit zu erleichtern, bietet der Sync&Share Dienstleister TeamDrive Systems GmbH im ausführlich und dennoch verständlich formulierten Whitepaper „Sichere Cloud-Collaboration für Unternehmen nach DSGVO“ alle relevanten Informationen und Hintergründe zur kommenden Gesetzgebung und gibt Tipps zur firmeninternen Umsetzung. Das Whitepaper ist kostenfrei erhältlich unter https://www.teamdrive.com/wp-content/uploads/2017/10/White-Paper_TeamDrive-Sichere-Cloud-Collaboration-nach-DSGVO.pdf.
Datensicherheit und Nachweispflicht
Die Vorschriften der anstehenden Datenschutzgrundverordnung sind vielfältig: So ist ein möglicher Datenverlust beispielsweise innerhalb von höchstens 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden. „Viele kleinere Unternehmen hatten bisher noch nicht einmal einen Datenschutzbeauftragten – doch auch dieser ist jetzt Pflicht. Gleichzeitig mangelt es an Fachkräften zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen. Können diese nicht gewonnen werden, drohen Schadensersatzforderungen und horrende Strafsummen. Alles in allem könnte die DSGVO für viele kleine und mittelständische Unternehmen damit zur existenziellen Bedrohung werden“, warnt TeamDrive Geschäftsführer Volker Oboda.
Vorsorge ist Pflicht
TeamDrive sieht keine Möglichkeit, dass kleine Unternehmen Datensicherheit entsprechend der DSGVO ohne die Unterstützung eines externen Dienstleisters eigenständig wirtschaftlich gewährleisten könnten. Ein Cloud-Dienstleister biete beispielsweise eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, aufwändige Vorkehrungen für den Brandschutz, sowie Backup Lösungen an verteilten Standorten. Ein Angebot, das Firmen selbst gar nicht leisten könnten. Dazu kommt der Einsatz stets aktueller Verschlüsselungslösungen. TeamDrive verschlüsselt beispielsweise jegliche Datenbewegung Ende-zu-Ende und gewährleistet durch regelmäßige Snapshots (PiTR) eine vollständige, redundante Datensicherung in der Cloud.
Weitere Informationen zur DSGVO, sowie dem Sicherungsangebot der TeamDrive Systems GmbH bietet das Whitepaper „Sichere Cloud-Collaboration für Unternehmen nach DSGVO“. Unternehmer erhalten das Dokument kostenfrei unter: https://www.teamdrive.com/wp-content/uploads/2017/10/White-Paper_TeamDrive-Sichere-Cloud-Collaboration-nach-DSGVO.pdf
TeamDrive gilt als die „sicherste Sync&Share-Software der Welt made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com
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