Landgericht Hamburg entscheidet für TeamDrive und gegen Google
TeamDrive Systems GmbH hat Recht bekommen: Google darf „Team Drives“ in Deutschland nicht mehr verwenden
Hamburg, 27. Juli 2017 – Das Landgericht Hamburg hat am 25. Juli 2017 die von der TeamDrive Systems GmbH (www.teamdrive.com) initiierte und bereits im Januar ergangene einstweilige Verfügung gegen Google bestätigt, die Google die Verwendung des Begriffs „Team Drives“ in Deutschland untersagt. In der mündlichen Verhandlung führte das Gericht aus, dass es in der Verwendung von „Team Drives“ eine „markenmäßige Benutzung“ sehe, die die Kennzeichenrechte der TeamDrive Systems GmbH verletze. Dabei wurde betont, dass die gegenüberstehenden Zeichen hochgradig ähnlich seien; dies führe zu einer Verwechslungsgefahr beim Nutzer.
Google kündigte im letzten Jahr an, ein Produkt unter dem Namen „Team Drives“ auf den Markt zu bringen. Da die TeamDrive Systems GmbH darin einen Eingriff in ihre Marken- und Firmenrechte sah, machte das Unternehmen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Unterlassungsansprüche gegen zwei in Irland ansässige Google-Konzernunternehmen geltend. Das Landgericht Hamburg folgte schon Anfang des Jahres der entsprechenden Argumentation der TeamDrive Systems GmbH und erließ bereits im Januar eine einstweilige Verfügung gegen die Google-Konzernunternehmen. Diese legten dagegen Widerspruch ein, mit dem Argument, bei „Team Drives“ handele es sich um eine beschreibende Bezeichnung, deren Verwendung nicht in die Kennzeichenrechte von TeamDrive eingreife. Das Landgericht Hamburg sah dies anders und bestätigte am 25. Juli 2017 die einstweilige Verfügung.
Die vollständige Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es handelt sich um eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren, das nicht mit einem Klagverfahren in der Hauptsache gleichzusetzen ist. Sie ist nicht rechtskräftig; die Antragsgegnerinnen können dagegen Berufung einlegen. Aus Sicht der TeamDrive Systems GmbH bestehen aber gute Chancen, auch in der zweiten Instanz zu obsiegen. Google hat sich zu dem Verfahren bislang nicht öffentlich geäußert, hat die einstweilige Verfügung aber derzeit zu beachten.
TeamDrive gilt als „sichere Sync&Share-Software made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive gewährleistet, dass alle Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert werden, unterliegt im Unterschied zu US-Firmen nicht der US-Gesetzgebung und garantiert die Einhaltung der deutschen Datenschutzgesetzgebung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com
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