toplink ist schon jetzt fit für die Datenschutz-Grundverordnung
Darmstadt, 30. Mai 2017 – „Unsere Systeme sind durchweg fit für die neue Datenschutz-Grundverordnung“, sagt Jens Weller, Geschäftsführer der toplink GmbH (www.toplink.de). Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt zwar erst in rund einem Jahr – genauer am 25. Mai 2018 – in Kraft. Sie hat jedoch erhebliche Auswirkungen vor allem für Firmenkunden, so dass sie bei Entscheidungen schon heute berücksichtigt werden sollte, rät der toplink-Chef.
Im Kern geht es unter anderem darum, dass bei der Verwendung von Cloud-Diensten nicht nur – wie bisher – der Betreiber für den Datenschutz haftet, sondern auch der Nutzer selbst dafür in die Verantwortung genommen werden kann. Dies gilt beispielsweise für Cloud-basierte Telefon- und Telefonkonferenzdienste.
„Wer ein Telefonat initiiert, wird künftig in die Haftung für den Datenschutz genommen“, präzisiert Jens Weller. Dieses Haftungsrisiko ist entsprechend größer, wenn man einen Cloud-basierten Telefondienst über Jahre hinweg firmenweit im Einsatz hat. Das Bußgeld bei Verstößen ist laut Bundesdatenschutzgesetz auf maximal 300.000 Euro begrenzt. Es kann jedoch höher ausfallen, wenn der wirtschaftliche Schaden höher ist. „Wer Telefondienste nutzt, deren Server im Ausland betrieben werden, läuft Gefahr mögliche Kosteneinsparungen später doppelt und dreifach zurückzahlen zu müssen“, warnt Jens Weller.
Der toplink-Geschäftsführer erläutert: „Wir setzen schon immer ausschließlich auf rechtskonforme Dienste für unsere Kunden. Das mag wie eine Selbstverständlichkeit klingen, aber wer ein bisschen genauer hinter die Kulissen schaut, weiß, dass keineswegs jeder auf dem deutschen Markt angebotene Dienst tatsächlich in allen Aspekten der strengen deutschen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bislang war im Fall der Fälle vor allem der Anbieter in der Haftung. Doch ab dem 25. Mai nächsten Jahres werden die Nutzer ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Daher ist es spätestens jetzt für die Anwender entscheidend, ausschließlich auf Services rechtskonformer Anbieter zuzugreifen, um nicht selbst beim Datenschutz auf der Strecke zu bleiben.“
Die toplink GmbH (www.toplink.de) ist der Betreiber eines der größten Cloud-Telefonsysteme in Deutschland (Telefonieren übers Internet). Als Full-Service-Dienstleister bietet toplink sämtliche Komponenten für eine sichere Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) oder All-IP-Strategie, von der Internetanbindung über den IP-Telefonanschluss (SIP-Trunk) und die Cloud-Telefonanlage bis hin zu Skype for Business. Alle Dienste werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben und unterliegen den deutschen Datenschutzbestimmungen. toplink bietet als einziges Unternehmen in Deutschland verschlüsselte Anschlüsse für den Betrieb und die Nutzung von Microsoft Skype for Business an. toplink ist ein von der Bundesnetzagentur genehmigter Teilnehmernetzbetreiber mit einem Next-Generation-Netzwerk (NGN), über das Telefonanschlüsse in über 58 Ländern bereitgestellt werden. toplink ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, der alle Kundenanschlüsse automatisch und permanent vor Gebührenmissbrauch schützt. Neben den Lösungen für Großunternehmen und Mittelständler bietet toplink unter www.toplink-xpress.de ein Online-Portal für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen an, über das sich vollautomatisiert ein IP-basierter Telefonanschluss einrichten lässt.
Weitere Informationen: toplink GmbH, Robert-Bosch-Str. 20, 64293 Darmstadt, E-Mail: info@toplink.de, Web: www.toplink.de
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