Marktüberwachung im E-Commerce: Herausforderung Fulfillment Center
- eco Verband sieht Mitverantwortung bei Fulfillment Centern (FFC)
- freiwillige Vereinbarung der Marktüberwachung mit FFC sinnvoll
Köln, 22. Juni 2016 – Um Verbraucher in Deutschland und Europa beim Online-Einkauf besser zu schützen, fordert eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. eine Mitverantwortung der Fulfillment Center (FFC) bei der Marktüberwachung. Die FFC-Dienstleister entwickeln sich zusehends zur Drehscheibe für den internationalen Online-Handel, bewegten sich jedoch nach deutschem und europäischem Recht häufig in einer Grauzone, etwa hinsichtlich der Haftung für das Inverkehrbringen der Produkte.
Unklare juristische Rolle und Verantwortung der FFC
Die Herausforderung besteht darin, dass Endkunden Waren bei Anbietern bestellen können, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Die in der EU ansässigen Fulfillment Center kommen zu den klassischen Marktteilnehmern, Hersteller und Händler, als „neue“ juristische Person hinzu. Das FFC ist nie Partner im Kaufvertrag und wird ähnlich einem Spediteur selbst nie Eigentümer der angebotenen Produkte. Das Anbieten und Ausliefern erfolgt im Auftrag oder im Namen des ausländischen Anbieters. „Juristisch können FFC nicht ohne Weiteres als ‚Wirtschaftsakteure‘ eingestuft werden, obwohl sie im E-Commerce signifikant an Bedeutung gewinnen – ohne dass ihre Verantwortung nach deutschem oder europäischem Recht überhaupt geklärt wäre“, sagt Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der eco Kompetenzgruppe E-Commerce.
Als Beispiel nennt eco asiatische Hersteller, die Produkte direkt an hiesige Privatkunden vertreiben. Diese Produkte sind in Deutschland und der EU zum Teil nicht legal oder unterliegen zumindest einer Überwachung und Kontrolle, wie zum Beispiel Störsender, Laserpointer, Funkgeräte, usw. Oft tragen diese Produkte keine oder eine gefälschte CE-Kennzeichnung. Wird diese Ware etwa über einen Online-Shop angeboten und über einen EU-Drittstaat und ein deutsches Fulfillment Center an deutsche Kunden ausgeliefert, hat der Zoll beim Import keine Handhabe.
Marktüberwachung im E-Commerce ist schwierig
„Während deutsche Online-Händler der hiesigen Marktüberwachung unterliegen, ist diese Kontrolle bei Nicht-EU Anbietern mit einem dazwischen geschalteten Fulfillment Center schwierig bis unmöglich“, stellt Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann fest.
Hinzu kommt das Fehlen eines Verfahrens zur „Digitalen Beschlagnahmung“ bedenklicher Handelswaren aus Online-Shops ausländischer Anbieter. Während die Marktüberwachung in Deutschland den stationären Händler aufsucht und die Geräte beschlagnahmt und prüft, müsste bei einem Nicht-EU-Händler die Bundesnetzagentur (BNetzA) die fragliche Ware auf eigene Rechnung verdeckt kaufen, um sich von der Legalität des Angebots zu überzeugen.
eco regt freiwillige Selbstverpflichtung an
Vor diesem Hintergrund empfiehlt eco eine Mitverantwortung der für die Auslieferung in Deutschland und Europa eingeschalteten Fulfillment Center. In anderen Branchen der Internetwirtschaft macht eco bereits seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit dem Modell der Selbstverpflichtung. Gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketingverband DDV betreibt der eco Verband das Positivlistenprojekt Certified Senders Alliance (CSA) für Massen-Email-Versender. Ähnlich wie bei der CSA setzt eco auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der FFC, nur nach deutschem beziehungsweise europäischem Recht legale Waren auszuliefern.
Als Teil der Verpflichtung müsste es der Bundesnetzagentur ermöglicht werden, Waren digital zu beschlagnahmen und zu testen, ähnlich wie Geräte physisch aus einem Elektrohandel beschlagnahmt werden können. Dazu müsste für die Marktüberwachung die Möglichkeit einer Bestellung im Netz ohne Zahlungsverpflichtung geschaffen werden. Darüber hinaus sollte es der BNetzA ermöglicht werden festzustellen, wer der Inverkehrbringer der nach deutschem Recht illegalen Ware ist. Hierzu müssten sich die Fulfillment Center verpflichten, keine Produkte von unbekannten Anbietern anzunehmen beziehungsweise die Herkunft der BNetzA gegenüber offenzulegen.
eco (www.eco.de) ist mit mehr als 900 Mitgliedsunternehmen der größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet der eco Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte, formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten und Entscheidungsträger der Internetwirtschaft vertreten und treiben aktuelle und zukünftige Internetthemen voran.
Weitere Informationen: eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.,
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