toplink zu Apple & Co: Unser Rechtsstaat in Deutschland hat Vorfahrt
Jens Weller: „US-Anbieter, die Sprachtelefonie in Deutschland anbieten, sollten auch deutscher Gerichtsbarkeit unterstellt werden“
Darmstadt, 14. März 2016 – „Unbefugtes Abhören von Gespräche und Auslesen von Daten muss zum Schutz der Privatsphäre verhindert werden. Es darf keine Hintertüren für Geheimdienste geben, so dass diese unkontrollierten Zugriff haben. Das verstößt gegen den Datenschutz und die Verfassung. Aber mit der Weigerung auf richterliche Anordnung den Zugang zu einem Smartphone zu öffnen, schwingt sich Apple zu einer Instanz oberhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf“, sagt Jens Weller, Geschäftsführer der toplink GmbH (www.toplink.de). Er fordert: „US-Unternehmen, die in Deutschland Sprachtelefondienste anbieten, müssen denselben strikten Regularien unterliegen wie auch deutsche Firmen wie z.B. toplink, die bei der Bundesnetzagentur als Teilnehmernetzbetreiber gemeldet sind und somit der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen“. Er fährt fort: „Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit von Parlamenten, Regierungen, Exekutive und natürlich auch der Wirtschaft stellt eines der höchsten Güter unseres Rechtsstaates dar. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses Grundprinzip des Rechtsstaates ausgehebelt wird – weder von Apple noch von Facebook, Microsoft/Skype oder anderen wirtschaftlichen starken Unternehmen der Digitalwirtschaft.“
„Unsere eigenen Netze sind bestens geschützt und abhörsicher“, sagt Jens Weller, um hinzuzufügen: „Aber wenn eine richterliche Anordnung vorliegt, Zugang zu den Daten eines bestimmten Teilnehmers zu gewähren, – und nur dann! – kommen wir dieser Aufforderung der Gerichtsbarkeit selbstverständlich nach.“ Auch wenn man mit Gerichtsurteilen nicht immer einverstanden sei, könnte man sie nicht einfach ignorieren, sondern bestenfalls auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg Widerspruch einlegen. „Aber es kann und darf nicht sein, dass ein Unternehmen ein Gerichtsurteil für nichtig erklärt“, plädiert Weller für das Prinzip „Rechtsstaat geht vor Wirtschaft“.
Laut eigenen Angaben ist toplink derzeit der einzige bei der Bundesnetzagentur gemeldete Teilnehmernetzbetreiber in Deutschland, der den Internet-Telefondienst Skype-for-Business mit verschlüsselten Anschlüssen anbietet. „Unser Telefondienst wird vollständig in Deutschland gehostet, so dass er strikt der deutschen Datenschutzgesetzgebung genügt und damit auch der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt“, versichert Jens Weller. Und sagt: „Aber das bedeutet nicht, dass wir Kriminelle vor der Strafverfolgung oder dem ordentlichen Rechtsweg der Bundesrepublik Deutschland schützen!“
Die toplink GmbH (www.toplink.de) ist ein von der Bundesnetzagentur genehmigter Teilnehmernetzbetreiber mit einem Next-Generation-Netzwerk (NGN), über das Telefonanschlüsse in über 50 Ländern bereitgestellt werden können. Da das Datenzentrum in Deutschland steht, genügen alle Dienste dem hohen deutschen Datenschutzniveau; das behördliche Mithören ohne richterliche Anordnung ist ausgeschlossen. toplink ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, der alle Kundenanschlüsse automatisch und permanent vor Gebührenmissbrauch schützt. Als Full-Service-Dienstleister deckt toplink alle Felder moderner Business-Telekommunikation ab.
Weitere Informationen: toplink GmbH, Robert-Bosch-Str. 20, 64293 Darmstadt, E-Mail info@toplink.de, Web: www.toplink.de
PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel.: 0611/973150, E-Mail: team@euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de
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