BND-Affäre: Deutsche Firmen und Bundesbürger als Staatsfeind Nr.1?
- Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) fordert in puncto deutschen Auslandsgeheimdienst die Einhaltung und Durchsetzung deutschen Rechts
- BND soll Staat und seine Bürger vor Gefahren schützen – Ausspäh-Kooperation BND-NSA ist laut NIFIS-Vorsitzendem Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp die Quadratur des Kreises
Frankfurt am Main, 9. Juni 2015 – Quo vadis Bundesnachrichtendienst (BND): Angesichts der Ausweitung der BND-Affäre fordert die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) von der Bundesregierung ein konsequenteres Vorgehen, um die Einhaltung und Durchsetzung deutschen Rechts gewährleisten zu können. „Wir brauchen keine neuen Gesetze zur Kontrolle des BND, die vorhandenen müssen nur einfach effektiv umgesetzt werden.“ Im Kinofilm „Staatsfeind Nr. 1“ wurde deutlich gemacht, zu was Geheimdienste technisch in der Lage sind, wenn sie erst einmal losgelassen wurden. Sicherlich kann man den BND nicht mit der im Film dargestellten NSA (National Security Agency) vergleichen, dass macht Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V., deutlich. Nach Ansicht des IT-Rechtsexperten ist es jedoch mehr als besorgniserregend, wenn eine deutsche Behörde jahrelang Daten deutscher Bürger an einen ausländischen Geheimdienst weitergibt und darüber hinaus der NSA auch die Ausspähung deutscher und europäischer Firmen ermöglicht.
BND muss Mithilfe zum Abhören endgültig einstellen
Laut Lapp haben die NSA-Attacken durch die Ausspäh-Kooperation mit dem BND eine neue Dimension erreicht: „Die Weitergabe von Daten deutscher Unternehmen und Bürger an einen US-amerikanischen Geheimdienst ist die Quadratur des Kreises.“ Daher unterstützt die NIFIS die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des BND. „Der deutsche Auslandsgeheimdienst kann zwar nicht das Abhören durch die NSA unterbinden. Er ist aber in der Lage, die Mithilfe zum Abhören einzustellen“, betont der IT-Rechtsexperte. Dazu seien jedoch keine neuen Gesetze erforderlich, sondern lediglich mehr Personal und Geld. „In Zeiten zunehmender Gefahren durch Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität benötigen wir alle Mittel, die wir kriegen können, um uns gegen Bedrohungen wirksam zu schützen“, empfiehlt Lapp. Neben wachsamen und kontrollierbaren Nachrichtendiensten zählt der NIFIS-Vorsitzende dazu auch hochmoderne Sicherheitslösungen, die flächendeckend bei den Firmen zum Einsatz kommen und eine aufgeklärte Öffentlichkeit und Firmenlandschaft, die sich der Gefahren und den Schutzmöglichkeiten bewusst ist.
Ausspähen deutscher Konzerne und von Bundesbürgern ist keine Lappalie
Der NSA wird vorgeworfen, deutsche Bürger und Unternehmen im großen Stil ausgespäht zu haben – mit Unterstützung des BND. Dabei sollen weite Teile des deutschen Internetverkehrs ausgespäht und auch zahlreiche persönliche Daten von Bundesbürgern an die NSA weitergeleitet worden sein. Zudem wurden laut geheimen Regierungsdokumenten auch ausländische und europäische Institutionen sowie die Vertretungen deutscher Firmen ausgespäht. Dabei habe die amerikanische Spionage-Praxis gegen deutsche Interessen verstoßen. Gerade das Ausspionieren des Airbus-Konzerns, der konkret genannt wird, ist für den NIFIS-Vorsitzenden keine Lappalie. „Der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern mit etwa 140.000 Mitarbeitern steht in hartem Konkurrenzkampf mit globalen Mitbewerbern. Da kann jede ausspionierte Information für die Konkurrenz von großem Nutzen sein und dem Wirtschaftsstandort Deutschland stark schaden.“ Laut der aktuellen NIFIS-Studie „IT-Sicherheit und Datenschutz 2015“ sind eine eindeutige Mehrheit von 74 Prozent der deutschen Unternehmen derzeit darüber verunsichert ist, welche umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten fremde Geheimdienste bei ihren Ausspähaktionen haben. „Da ist es wenig hilfreich und keineswegs eine vertrauensbildende Maßnahme, wenn sogar der BND als deutsche Bundesbehörde diese Wirtschaftsspionage noch unterstützt anstelle Schaden abzuwenden“, fügt Lapp hinzu.
BND soll Staat und Bürger schützen
Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Grundrecht, das im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist. „Dieses Gesetzes soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“, erläutert Lapp. Der Bundesnachrichtendienst hat eigentlich die Aufgabe, den Staat und seine Bürger vor Gefahren zu schützen. Die Kompetenzen des deutschen Auslandsgeheimdienstes sind im sogenannten G-10-Gesetz und dem BND-Gesetz geregelt. So hat der BND die Vorgabe, in nationalem Interesse Deutschlands tätig zu sein und speziell das Referat „Rechtsangelegenheiten und G10“ (TAG) die Aufgabe, deutsche Staatsbürger vor gesetzeswidrigen Spähangriffen zu bewahren.
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.
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