Zukunft Personal: BWA Akademie stellt neues Beratungsverfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor
· Ziel des Beratungsverfahrens ist die Ermittlung und Analyse der psychischen Belastungen, um dadurch gezielte gesundheitsfördernde Gegenmaßnahmen einleiten zu können
· Gesetzgeber hat im Jahr 2013 die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz (Paragraph 5) verpflichtend verankert
· Zukunft Personal-Gesprächstermin mit BWA-Geschäftsführer Harald Müller (Halle 3.1, Stand H.05) vereinbaren unter 0611/973150 oder team@euromarcom.de
Köln, 14. Oktober 2014 – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat beruflichen Stress zu den „größten Gefahren des 21. Jahrhunderts“ erklärt. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz (Paragraph 5) verpflichtend verankert, wofür die BWA Akademie nunmehr ein spezielles Beratungsverfahren entwickelt hat. Anlässlich der diesjährigen Zukunft Personal können sich Interessenten vom 14. bis 16. Oktober erstmals selbst ein Bild von der Vorgehensweise der Personalexperten (BWA ist in Halle 3.1, Stand H.05 zu finden) machen. Ziel des Beratungsverfahrens ist die Ermittlung und Analyse der psychischen Belastungen, um dadurch gezielte gesundheitsfördernde Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Umfangreiche Beratungs- und Analyseleistungen
Laut BWA-Geschäftsführer und Personalexperte Harald Müller nehmen die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz bedingt durch zunehmendes Arbeitstempo, ständige Erreichbarkeit und Wettbewerbsdruck immer mehr zu. Durch unser neues Beratungsverfahren können wir psychischen Gesundheitsgefährdungen, wie zum Beispiel Stress- und Burnout-Erkrankungen, vorbeugen. „Die Beratung umfasst hierbei die Analyse der Ist-Situation inklusive einer Bewertung der bereits geplanten Maßnahmen und die Erarbeitung individueller auf das Unternehmen zugeschnittener Vorgehensweisen. Zudem geht es um die Unterstützung des Betriebsrates bei der Vorbereitung einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“, fasst Müller zusammen.
Zahlreiche psychische Belastungen belasten den Arbeitgeber
Zu diesen psychischen Belastungen zählen laut BWA Akademie unter anderem Arbeitsfaktoren wie wechselnde oder lange Arbeitszeiten, umfangreiche Überstunden, unzureichendes Pausenregime oder Arbeit auf Abruf. Auch Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität sowie häufige Störungen und Unterbrechungen können den Arbeitnehmer stark belasten. Personalexperte Müller sieht hierbei auch soziale Faktoren als wichtig an: „Ein isolierter Einzelarbeitsplatz, keine oder nur geringe Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen und natürlich auch Mobbing tragen ebenfalls im Besonderen zu psychischen Belastungen bei.“ Aber auch Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe, schwere körperliche Arbeit sowie räumliche Enge des Arbeitsplatzes oder das sich wieder stärker durchsetzende Großraumbüro können zu erheblichen Beeinträchtigungen des Arbeitgebers führen.
Der BWA-Geschäftsführer betont, dass beim Beratungsverfahren nicht die Beurteilung des einzelnen Arbeitnehmers als Individuum im Mittelpunkt steht. Vielmehr geht es laut Müller darum, „die auf ihn einwirkenden psychischen Belastungen der Arbeit zu erfassen und geeignete Maßnahmen dagegen zu entwickeln“.
Die BWA Akademie („Consulting, Coaching, Careers“) ist seit über 15 Jahren unter der Führung von Geschäftsführer Harald Müller als Spezialist für Personalentwicklung, Outplacement, Personalberatung und Training sowie für Arbeitsmarktprogramme wie Beschäftigtentransfer erfolgreich. Die BWA versteht sich als neutraler Vermittler zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zum Vorteil der Arbeitnehmer. Mit Hilfe der BWA haben mehr als zehntausend Arbeitnehmer eine neue berufliche Zukunft gefunden. Das Spektrum reicht von der Begleitung von Change Management-Prozessen über Vermittlung und Coaching von Führungskräften bis hin zur Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Unternehmens.
Weitere Informationen: BWA Akademie, Burgstraße 81, 53177 Bonn, Tel.: 0228/323005-0, E-Mail: info@bwabonn.de, Internet: www.bwabonn.de
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