Bis zu drei Jahre Haft für Hunde-Folter
DGSH warnt: Im Sommer sind Hunde schon nach wenigen Minuten im geschlossenen Auto in Lebensgefahr – dem Halter drohen mehrere Jahre Freiheitsentzug
Wetzlar, 27. Mai 2014 – Die Deutsche Gesellschaft zum Schutz des Hundes e.V. (www.dgsh.de) warnt: Für Tiere oder Kinder kann das Auto schon bei kurzer Parkdauer zur Todesfalle werden. „Je heißer es draußen wird, desto schneller ist ein Hund in einem geparkten Auto in Lebensgefahr“, ermahnt Simone Schröder, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft zum Schutz des Hundes. Eine wissenschaftliche Studie* zeigt, dass in der prallen Sonne und bei einer Außentemperatur von 26°C ein Hund im Auto nach nur 30 Minuten in tödlicher Gefahr schwebt. Zu diesem Zeitpunkt hat sich das Innere des Wagens auf unerträgliche 42°C aufgeheizt. Selbst wenn das Thermometer draußen lediglich 20°C anzeigt, herrschen im Inneren des Wagens schon nach knapp 45 Minuten lebensbedrohliche Temperaturen. Bei dunklen Fahrzeugen geht es sogar noch schneller. Selbst wenn die Fenster einen Spalt offen sind, wirkt sich das nur kaum auf die Hitzeentwicklung aus. „Wer bei Sonne seinen Hund in einem geparkten Fahrzeug zurücklässt, handelt mehr als unverantwortlich und gehört zur Rechenschaft gezogen“, so Schröder.
Immer wieder wird berichtet, dass Tiere der Sorglosigkeit ihrer Halter zum Opfer gefallen sind. Dabei wird die Tierquälerei vom Gesetzgeber schon längst bestraft. Nach §17 des Tierschutzgesetzes kann der Tod eines Hundes im Auto für den Halter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Was rechtlich so nüchtern klingt, bedeutet für den Hund grausame Folter. Er kollabiert in dem völlig überhitzten Auto nach langem, qualvollem Kampf: Der Hund kann den durch das Hecheln entstehenden Wasserverlust nicht mehr durch Trinken ausgleichen. In der Folge steigt die Temperatur des Körpers an, die Organe werden weniger mit Blut und Sauerstoff versorgt und dadurch geschädigt. Im schlimmsten Fall bis hin zum Tod. „Da gibt es nur eine Lösung: Wer im Sommer einen Hund entdeckt, der in einem Auto um sein Leben kämpft, sollte sofort die Scheibe einschlagen um das Tier aus dieser Hölle zu befreien. Anschließend muss die Polizei verständigt und Strafanzeige wegen Tierquälerei gestellt werden“, rät Schröder.
*Dr. Andrew Grundstein, University of Georgia in: American Meteorological Society, 2010, DOI:10.1175/2010BAMS2912.1, Quelle: http://www.liliput-lounge.de
Die Deutsche Gesellschaft zum Schutz des Hundes e.V. (www.dgsh.de) hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben von Hunden weltweit zu schützen und für eine Verbesserung ihrer Lebensumstände einzutreten. Mit großem Engagement widmen sich die Mitglieder des Vereins der Tierschutzarbeit, deren Schwerpunkte u. a. die medizinische Versorgung und die Vermittlung von Tierheim- und Straßenhunden aus dem In- und Ausland sind. Dabei werden wirkungsvolle Maßnahmen wie Kastrationsprogramme zur Populationsbegrenzung von Straßenhunden vor Ort umgesetzt. Ebenso werden Beratungsprogramme, Aufklärungs- und Kampagnenarbeit zur Verhinderung z.B. von Misshandlungen, Missbrauch (Zoophilie), Überzüchtungen oder Laborversuchen durchgeführt. Die DGSH ist damit die umfassende Interessenvertretung für den „besten Freund“ des Menschen und wurde für das vorbildliche und qualitative Engagement mit dem Dogs Award als beste Tierschutzorganisation 2014 ausgezeichnet
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