EuGH-Urteil: NIFIS begrüßt Nein zur
Vorratsdatenspeicherung
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Laut Nationaler Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) ist Vorratsdatenspeicherung zu ineffizient für
den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und den Terrorismus
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Alternativen hierzu sind „Quick-Freeze“ und die Einrichtung leistungsfähiger Spezialdienststellen der
Polizei und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften
Frankfurt am Main, 9. April 2014 – Die Nationale Initiative für
Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS, www.nifis.de) begrüßt das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
in der heutigen Form aufgehoben hat. Laut Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp,
Vorsitzender der NIFIS, sei die Methode aufgrund der Fülle der Daten, die bei
konkreten Verdachtsfällen ausgewertet werden müssten, sehr ineffizient. Dementsprechend
gibt es wirksamere Methoden für den Kampf gegen das Organisierte Verbrechen, Computerkriminalität und den Terrorismus. Zu den
Alternativen zählen unter anderem das sogenannte „Quick-Freeze“-Verfahren und die Einrichtung leistungsfähiger Spezialdienststellen der Polizei und von
Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Zudem ist bei der Vorratsdatenspeicherung die Gefahr sehr
groß, dass Geheimdienste oder Cyberkriminelle auf die vorliegenden Daten unschuldiger
Bürger zugreifen.
Will
eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft) auf Grundlage von
Quick Freeze auf gewisse Daten zugreifen, kann sie beim
Telekommunikationsanbieter eine sogenannte „Speicheranordnung“ erlassen, durch
die die Löschung der Daten unterbunden wird, sie werden quasi eingefroren. Sobald
ein richterlicher Beschluss vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt,
sie werden wieder „aufgetaut“ und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt. Quick-Freeze vermeidet somit die großflächige
Speicherung der Daten aller, auch der unschuldigen und unbeteiligten Bürger. „Dies
ist ein sehr wichtiger Aspekt, hat doch eine aktuelle Studie der Stanford
Universität ergeben, dass die vermeintlich anonymen Metadaten, die bei der
Vorratsdatenspeicherung ermittelt werden, sehr intime Details über jeden unschuldigen
Bürger Europas bekannt geben,“ betont Lapp.
Beim Kampf gegen das
Organisierte Verbrechen, Computerkriminalität und den Terrorismus sollte laut
NIFIS-Vorsitzendem das Hauptaugenmerk auf zwei Fragen gerichtet sein: „Wie
können wir möglichst effizient die Strafverfolgungsbehörden stärken? Und wie
können wir sicherstellen, dass nicht unnötig viele Daten von unbescholtenen
Bürgern gespeichert werden und dadurch die Möglichkeit zum großflächigen
Missbrauch erst entsteht?“ Als Negativbeispiel hierfür nennt der
ehemalige Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar die USA, wo der
Militärgeheimdienst NSA Vorratsdaten in großen Stil sammelt, ohne dass diese
bisher substantielle Beweise für Ermittlungen gegen Terrorverdächtige geliefert
hätten.
„Das Nein zur Vorratsdatenspeicherung beendet
eine langwierige Diskussion und einen Expertenstreit über die umstrittene
EU-Richtlinie“, fügt Lapp hinzu. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
entstand in Folge der Bombenanschläge in Madrid 2004 und London 2005.
Dementsprechend sollten Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten ihrer
Kunden ohne jeglichen Verdacht auf eine Straftat, einfach auf Vorrat, sammeln.
Gespeichert werden nicht die Inhalte von Telefonaten, SMS und E-Mails, sondern
nur die sogenannten Meta-Daten. Dazu zählen Ort und Zeit der Kommunikation,
gewählte Rufnummern und E-Mail-Adressen. Die Behörden sollten allerdings nur in
begründeten Verdachtsfällen auf die Vorratsdaten zugreifen können. Bis dahin
sollten die Daten bei den Providern gespeichert bleiben. Aus Österreich war in
der mündlichen Verhandlung vor dem EUGH berichtet worden, dass in 139 Verfahren
auf Vorratsdaten zugegriffen wurde und diese in 56 Fällen zur Aufklärung
beitrugen. Gegenstand dieser Verfahren waren 16 Diebstähle, 12 Betäubungsmitteldelikte,
12 Stalking-Fälle, sieben Betrugsdelikte, sieben Raubdelikte sowie zwei „sonstige
Delikte“ – kein Terrorismus, keine organisierte Kriminalität.
NIFIS Nationale
Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft
im Kampf gegen die täglich wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch,
organisatorisch und rechtlich unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der
Arbeit der unter dem Dach der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten in
digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS seit ihrer
Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt diese in pragmatische
Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit zählen die aktive Kommunikation
und die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.
Weitere Informationen: NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V., Berkersheimer Bahnstraße 5, 60435 Frankfurt, Tel.:
069 2444 4757, Fax: 069 2444 4746, E-Mail: nifis@nifis.de, Web: www.nifis.de
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