Interfraktioneller Antrag zur Eindämmung der Softwarepatentierung im Bundestag verabschiedet
Der Bundestag fordert den ausschließlich urheberrechtlichen Schutz von Softwarelösungen
Aachen, 10. Juni 2013 – Am Freitag verabschiedete der Bundestag einstimmig den interfraktionellen Antrag „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. Kernforderung des Bundestages ist, dass Softwarelösungen ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden sollen und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt werden darf. Eine Ausnahme soll lediglich für Lösungen gelten, bei denen das Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.
Die IT-Mittelstandsverbände Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das klare Votum des Bundestages. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich die Verbände bereits klar für den Antrag ausgesprochen. „Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün das Engagement der Verbände und ihre Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen.
Zugleich warnen sie davor, die Verantwortung für gesetzliche Regelungen an Brüssel abzugeben, da die EU seit Jahren nicht in der Lage sei, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu treffen. „Deutschland muss daher gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen“, so Johannes Sommer vom BIKT.
Konkret schlagen BIKT und BITMi eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Eine solche Bestimmung verhindert, dass Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Darüber hinaus empfehlen die Verbände, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt.
Der BIKT hat eine englische Übersetzung des Antrages auf seiner Webseite bereitgestellt, um die Position des deutschen Bundestages auch interessierten Kreisen außerhalb des deutschsprachigen Raums zugänglich zu machen.
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