BITMi-Präsident fordert Unterbindung der Softwarepatentierung
– Bundestags-Anhörung zum fraktionsübergreifenden Antrag „Patentierung von Computerprogrammen eindämmen“
– BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Die Patenterteilung für Softwareprogramme ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft. Wir fordern daher die Unterbindung der Erteilung softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa.“
Aachen, 14. Mai 2013 – „Der Gesetzgeber muss auf Bundes- und europäischer Ebene sicherstellen, dass software-bezogene Patente in Hinblick auf Computerprogramme keine Wirksamkeit entfalten. Die Patenterteilung für Softwareprogramme ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft.“ Dies erklärte der Präsident des Bundesverbandes IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Dr. Oliver Grün, bei der Anhörung am 13. Mai im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.
In dem zugrundeliegenden Antrag zur Eindämmung der Patentierung von Computerprogrammen hatten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Softwarehäusern maßgeblich vom Urheberrecht abhänge. Computerprogramme als solche seien vom Patentschutz auszunehmen.
BITMi-Präsident Grün unterstützt die Bundestagsinitiative ausdrücklich: „Der unmittelbar gegebene Urheberrechtsschutz ist für die hierzulande zu über 65 Prozent mittelständisch ausgerichtete IT-Wirtschaft absolut leistungsgerecht und wirksam.“ Das Urheberrecht sei das vom Gesetzgeber vorgesehene Instrument, um den Entwicklern konkreter Softwareimplementierungen den wirtschaftlichen Nutzen an ihren eigenen Leistungen zu sichern. Es entstehe automatisch, ohne bürokratische Schritte und Kosten. „Urheberrechte an verschiedenen Implementierungen des gleichen Lösungsansatzes können ungestört nebeneinander bestehen. Dies eröffnet einen gleichberechtigten Marktzugang und einen intensiven Wettbewerb für alle Marktteilnehmer“, erklärt Grün.
In den letzten Jahren wurden trotz der eindeutigen Regelung umfangreiche softwarebezogene Patente erteilt, die grundlegende Softwarelösungen exklusiv beanspruchen. Daraus entwickelte sich eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen, die einer rechtssicheren Verwertung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf Grundlage des Urheberrechts entgegensteht. Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.
Der BITMi-Präsident kritisiert diese Situation. Er fordert die Aufnahme einer Schutzklausel ins Urheberrecht: „Die Schutzklausel soll sicherstellen, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann.“
Zu der Anhörung waren neun Sachverständige geladen, unter ihnen auch Johannes Sommer, Vorsitzender des Bundesverbandes Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT), sowie ein Vertreter des Siemens-Konzerns.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist der einzige IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen profiliert vertritt. Im BITMi sind sowohl direkte Mitglieder als auch dem BITMi assoziierte Verbände zusammengeschlossen. Der Verband repräsentiert damit die Interessen von mehr als 800 mittelständischen IT-Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von mehreren Milliarden Euro.
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