BITMi: Leistungsschutzrecht bremst Deutschland aus
• Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. bleibt beim „Nein“ zum Leistungsschutzrecht und beim „Ja“ für Innovation und Rechtssicherheit
• BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: Leistungsschutzrecht ist eine klare Entscheidung gegen eine deutsche IT-Startup-Kultur
Aachen, 22. März 2013 – Das vom Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht bedeutet nach Einschätzung des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) gesamtwirtschaftliche Belastungen für alle Branchen. „Daran hat sich auch durch die leichte Entschärfung des Gesetzes nichts geändert“, erklärt Dr. Oliver Grün, BITMi-Präsident und Vorstand der GRÜN Software AG. Im Gegenteil: „Dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nun beschlossene Sache ist, ist eine Tragödie für den Innovationsstandort Deutschland.“
Schon jetzt habe die entstandene Rechtsunsicherheit eine unmittelbar schädliche Auswirkung auf den Wachstumsmotor Internetwirtschaft. Damit pflichtet Grün dem eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. bei: In einer Stellungnahme hatte der eco e.V. berichtet, dass mehrere deutsche Online-Dienste ihr Angebot bereits eingestellt oder eingeschränkt hätten.
Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Presseverleger das Recht erhalten sollen, News-Aggregatoren die bislang freie Nutzung von Textbestandteilen aus Artikeln zu verbieten. Kleinste Textausschnitte dürften zwar nun weiterhin lizenzfrei verwendet werden – unklar ist jedoch nach wie vor, wie lang diese „Snippets“ sein dürfen. „Das Gesetz trägt nicht zu einem fairen Ausgleich bei, sondern wird eine Klagewelle in Gang setzen“, bekräftigt Grün. Statt die vom Bundeswirtschaftsministerium gewünschte IT-Startup-Kultur tatsächlich zu fördern, würden ihr Steine in den Weg gelegt. „Die Regierung fährt zweigleisig.“
Gegenüber Nutzern, der Kreativ- und IT-Wirtschaft sei das Gesetz völlig unverhältnismäßig, warnt der BITMi-Präsident. „Deutschland wird in der Folge abgehängt, vor allem im Vergleich zu den USA, in denen die innovativen Lösungen für die Endnutzer entwickelt werden.“ Kein User, Blogger, Entwickler und Kreativer wird sich noch anstrengen, legale, kommerzielle Geschäftsmodelle zu entwickeln, denn eine solche Blockade erstickt die Kreativität im Keim. „Anders als Großkonzerne wie Google und Facebook haben die KMU keine Rechtsabteilung und keine Ausweichmöglichkeiten, sondern sind den Auflagen des Leistungsschutzrechts in Deutschland schutzlos ausgeliefert.“
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist der einzige IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen profiliert vertritt. Im BITMi sind sowohl direkte Mitglieder als auch dem BITMi assoziierte Verbände zusammengeschlossen. Der Verband repräsentiert damit die Interessen von mehr als 800 mittelständischen IT-Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.
Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Augustastr. 78, 52070 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de
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Bild: BITMi BU: BITMi-Präsident Grün diskutiert mit Bundeswirtschaftsminister Rösler auf der CeBIT 2013 unter anderem über das Leistungsschutzrecht.
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