Erbschaftssteuer: Bundesfinanzhof hält aktuelles Recht für verfassungswidrig

Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT bietet individuelle Beratung um aktuelle Rechtssprechung effektiv zu nutzen

Wiesbaden, 23. Oktober 2012 – Der Bundesfinanzhof hält das seit 2009 geltende aktuelle Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig und hat es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Überprüfung vorgelegt. Die obersten deutschen Steuerrichter in München beanstanden insbesondere eine verfassungswidrige Überprivilegierung durch die vollständige steuerliche Freistellung beim Vererben von Unternehmensvermögen sowie die Möglichkeit, Privatvermögen durch Einlage in den eigenen Betrieb in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen zu verwandeln. Thomas Kunsch, geschäftsführender Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT (www.steurat.de) verfolgt das umstrittene Gesetz seit Jahren. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützt seine Mandanten auch in Erbschaftssteuerfragen: „Die aktuelle Debatte um die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuerrechts verunsichert viele mittelständische Unternehmen. Doch mit einer individuellen Beratung lassen sich häufig d ie richtigen Möglichkeiten finden, die Rechtssprechung effektiv zu nutzen.“

In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM unterstützt STEURAT seit Jahrzehnten den Mittelstand im Rhein-Main-Gebiet in sämtlichen Steuerfragen. Das erfahrene Team ist genauestens mit den komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut und kann seine Mandanten so in jedem Fall gezielt und sachkundig beraten. Damit sich auch in Erbschaftssteuerangelegenheiten trotz der aktuell unklaren Lage stets passgenaue und zukunftssichere Lösungen finden lassen, setzt Thomas Kunsch auf den persönlichen und frühzeitigen Kontakt zu seinen Mandanten: „Gerade Fragen rund um das Erbschaftssteuerrecht betreffen die Existenzgrundlage und Zukunftsplanung unserer Mandanten im Mittelstand erheblich. Unsere praxisnahe Beratung ermöglicht ihnen auch auf lange Sicht ein hohes Maß an Sicherheit für ihren Betrieb – individuell angepasst an die aktuelle und zukünftige Rechtslage.“

Neben der Beratung im Erbschaftssteuerrecht unterstützt das STEURAT-Team Unternehmen ebenfalls bei Jahresabschlüssen, Unternehmensnachfolgen, Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und Körperschaftssteuererklärungen. Auch Privatpersonen und Berufsverbänden steht STEURAT in sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung. Enge Kontakte zu Industrie, Banken und Behörden im Rhein-Main-Gebiet ermöglichen es der Wiesbadener Steuerkanzlei, umfassend auf die Bedürfnisse ihrer Mandanten zu reagieren und ihre Steuerbelastung langfristig zu optimieren. Zu den Kunden der Kanzlei gehören Vertreter zahlreicher Branchen – darunter Verlage, Agenturen sowie Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung – stets zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes Unternehmens.

Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de