Kostenlose Warteschleife: DVTM fordert mehr Mitspracherecht für Unternehmen

* DVTM begrüßt neuen Nummernplan, der Bereitstellung der Service-Rufnummerngassen 0180-6 und -7 vorsieht * „BoVA“-Konzeptvorschlag könnte branchenweites Modell zur Umsetzung der kostenlosen Warteschleife sein * Verband fordert von der Bundesnetzagentur wiederholt Runden Tisch, an dem auch betroffene Unternehmen teilnehmen

Düsseldorf, 6. September 2012 – Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM, www.dvtm.net) begrüßt die Bereitstellung der beiden neuen Teilgassen 0180-6 und 0180-7 durch die Bundesnetzagentur. „Wir freuen uns, dass die Bundesnetzagentur unsere Bedenken gehört hat und die Zuteilung der neuen Rufnummern entsprechend voran treibt“, kommentiert DVTM-Vorstandsvorsitzender Renatus Zilles. „Ein erster Schritt in Richtung der Umsetzung der kostenlosen Warteschleife ist damit getan. Jetzt ist es wichtig, die vorgestellte Teillösung auch mit betroffenen Unternehmen zu besprechen. Oft ist diesen Unternehmen gar nicht bewusst, dass ihnen ohne eine umfassende Lösung für das Thema kostenlose Warteschleife möglicherweise wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe drohen. Allein die Kommunikationskosten, welche die Umstellung von Servicenummern auf Info- und Werbematerialien, Kundenkarten bis hin zu Katalogen verursachen würde, sind immens.“

Mit der Bereitstellung der Teilgassen 0180-6 und 0180-7 sind erste Teillösungen für die Umsetzung der kostenlosen Warteschleife geschaffen. Nun kann auch noch einmal intensiver auf den seitens BT Germany vorgestellten sogenannten „BoVA“-Konzeptvorschlag eingegangen werden. BoVA ist eine klassische IT-Vorleistungslösung aus der bestehenden Intercarrier-Abrechnungswelt, welche auch auf anderen Plattformen von anderen Carriern umgesetzt werden kann und daher durch den Verband unterstützt wird. „Der „BoVA“-Konzeptvorschlag bietet für alle von den Warteschleifenregelungen betroffenen Rufnummerngassen Umsetzungsmöglichkeiten, kann die erste Phase individueller lösen und macht insbesondere die Migration in andere Rufnummerngassen und entsprechende Kommunikationskosten in Millionenhöhe überflüssig“, so Zilles weiter. „Mit dem „BoVA“-Konzeptvorschlag können außerdem die zu erwartenden Vorgaben aufgrund der EU-Verbraucherrichtlinie umgesetzt werden“.

Um die Umsetzung der kostenlosen Warteschleife weiter voran zu treiben und Lösungsansätze wie den BoVA-Konzeptvorschlag mit allen Beteiligten zu besprechen, fordert der DVTM wiederholt einen Runden Tisch. „Die Bundesnetzagentur sollte nun die Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche, die Verbände sowie Unternehmen, die Servicehotlines verwenden, wie beispielsweise Touristik-Unternehmen, Banken und Versicherungen, Soziale Dienste oder Kundendienste, zur Diskussion zusammenbringen“, so Boris Schmidt, Geschäftsführer des DVTM.

„Nachdem die Teilgassen 0180-6 und 0180-7 als erste Lösungsansätze der kostenlosen Warteschleife verabschiedet worden sind, ist jetzt die Gelegenheit, weitere Modelle wie „BoVA“ mit allen Beteiligten zu diskutieren. Jetzt ist die Bundesnetzagentur gefragt, einen Runden Tisch auszurichten. Die Zeit drängt, da die Unternehmen schnell eine Entscheidung fällen müssen“, resümiert Schmidt.

„BoVA“-Konzeptvorschlag:

BoVA steht für Beleg-orientierte Vorleistungs-Abrechnung und ist eine klassische IT-Vorleistungslösung aus der bestehenden Intercarrier-Abrechnungswelt. Mit diesem Konzeptvorschlag könnte bei den betroffenen Servicerufnummern die kostenlose Warteschleife ermöglicht und abrechenbar werden.

Die wichtigsten Vorteile dieses Vorschlags:

1. Es sind keine Eingriffe in die netzseitige Signalisierung von unterschiedlich alten Systemen notwendig. 2. Es wird eine Billing-Lösung genutzt, die auch zukunfts-kompatibel ist für das Next-Generation-Network. 3. Alle Carrier behalten weiterhin ihre Tarifhoheit und bleiben Forderungsinhaber. 4. Die Abrechnung von Mobilfunk Postpaid- und Prepaid-Kunden ist möglich. 5. Die Abrechnung ermöglicht eine flexible Handhabung, die auch die Umsetzung der bevorstehenden EU-Verbraucherschutzvorschriften zulässt. 6. Bestehende und teilweise seit Jahren kommunizierte Rufnummern können beibehalten bleiben. Eine Migration auf eine andere Rufnummer und ein entsprechend hoher Kommunikationsaufwand für deren Bewerbung sind nicht erforderlich.

Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) ist die zentrale Schnittstelle der an der Wertschöpfungskette Telekommunikation und Medien beteiligten Unternehmen. Darunter sind Diensteanbieter, Netzbetreiber, Serviceprovider, Reseller, technische Dienstleister, Medien- und Verlagshäuser sowie Consulting- und Inkassounternehmen zu finden. Ziel des Verbandes ist es, im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft einen zukunftsorientierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Telekommunikations- und Medienmarkt zu schaffen. Die rund 50 Mitglieder des Verbandes agieren freiwillig im Rahmen des „Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien“. Der Kodex formuliert Branchenstandards und befähigt dazu, den Markt aktiv mitzugestalten. Der DVTM ging aus dem bereits 1997 gegründeten Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) hervor. Im Februar 2011 erfolgte die Umbenennung in DVTM.

DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V., Birkenstr. 65, 40233 Düsseldorf, Tel.: 211 / 31 12 09 – 0, Fax: 211 / 31 12 09 – 30, RA Boris Schmidt, LL.M. (Geschäftsführer), Marco Rohrmann (Referent der Geschäftsführung / Kommunikation), E-Mail: boris.schmidt@dvtm.net, marco.rohrmann@dvtm.net, Web: www.dvtm.net

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