Verbraucherschutz-Studie: Note 1 für 0180er-Servicerufnummern

* Über 93% der 0180er Rufnummerngassen geben Preise korrekt an * Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien (www.dvtm.net/kodex.html) setzt Maßstäbe pro Verbraucherschutz

Düsseldorf, 11. April 2012 – 93,3% von insgesamt 150 untersuchten Websites der in Deutschland tätigen Markenartikler und Dienstleistungsunternehmen geben Preise bei 0180er Servicerufnummern korrekt an. Das ist das erfreuliche Ergebnis des aktuellen DVTM Markt-Screenings (www.dvtm.net) zur Umsetzung von Preisangabepflichten bei 0180er-Rufnummern. „Nur 6,7% haben gegen die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und gegen regulatorische Vorgaben des Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien (wwwdvtm.net/kodex.html) verstoßen. Im Vergleich zu einer vergleichbaren Untersuchung vor zwei Jahren liegt die Verstoßquote nur noch bei einem Drittel der seinerzeit festgestellten 19,17%“, freut sich der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles über das Ergebnis. „Wir sind überzeugt, dass auch unsere Verbandsarbeit einen entscheidenden Beitrag für transparente Verbraucherpreise leisten konnte und werden diesen Weg weiter gehen: Wie auch bei den vorhergehenden Marktuntersuchun gen leiten wir die festgestellten Verstöße direkt an die Bundesnetzagentur weiter, um den Schutz des Verbrauchers am Markt zu sichern.“

Das vorliegende Marktscreening untersuchte, ob Markenartikler und Dienstleistungsunternehmen den Preis bei 0180er Servicenummern klar, verständlich und deutlich lesbar ausweisen. Dem Anbieter ist außerdem gesetzlich vorgeschrieben, den Mobilfunkhöchstpreis von 42 Cent/Minute anzugeben. Auch müssen für den Verbraucher die Preise unmittelbar der Rufnummer zuzuordnen sein. Eine weitere Richtlinie, die dem Screening zu Grunde liegt, formuliert der interaktive Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien. „Der Kodex verpflichtet Unternehmen, Preisangaben für 0180er Servicerufnummern horizontal zu schreiben. Das garantiert eine bessere Lesbarkeit und ergänzt die gesetzlichen Regelungen im Sinne des Verbrauchers“, erklärt DVTM-Geschäftsführer Boris Schmidt.

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie alle gesetzlichen und regulatorischen Regelungen erfüllen, können den Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien zu Rate ziehen. Der Kodex (www.dvtm.net/kodex.html) bietet hilfreiche Guidelines und Best Practice-Lösungen, sowie einen Überblick über einzuhaltende gesetzliche und regulatorische Regelungen.

Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) ist die zentrale Schnittstelle der an der Wertschöpfungskette Telekommunikation und Medien beteiligten Unternehmen. Darunter sind Diensteanbieter, Netzbetreiber, Serviceprovider, Reseller, technische Dienstleister, Medien- und Verlagshäuser sowie Consulting- und Inkassounternehmen zu finden. Ziel des Verbandes ist es, im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft einen zukunftsorientierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Telekommunikations- und Medienmarkt zu schaffen. Die rund 50 Mitglieder des Verbandes agieren freiwillig im Rahmen des „Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien“. Der Kodex formuliert Branchenstandards und befähigt dazu, den Markt aktiv mitzugestalten. Der DVTM ging aus dem bereits 1997 gegründeten Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) hervor. Im Februar 2011 erfolgte die Umbenennung in DVTM.

DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien, Birkenstr. 65, 40233 Düsseldorf, Tel.: 211 / 31 12 09 – 0, Fax: 211 / 31 12 09 – 30, RA Boris Schmidt, LL.M. (Geschäftsführer), Marco Rohrmann (Referent der Geschäftsführung / Kommunikation), E-Mail: boris.schmidt@dvtm.net, marco.rohrmann@dvtm.net, Web: www.dvtm.net

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