DVTM widerspricht Bärbel Höhn: TKG-Novelle enthält keine Schlupflöcher in Bezug auf kostenlose Warteschleifen

Verband stellt klar, dass die Menüauswahl Teil der kostenpflichtigen Serviceleistung ist

Düsseldorf, 1. Februar 2012 – Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) widerspricht der stellvertretenden Grünen-Fraktionsvorsitzenden Bärbel Höhn, die bei der Reform des Telekommunikationsgesetzes in der aktuellen Form ein „riesiges Schlupfloch“ in Bezug auf die Menüauswahl ausmacht.

„Die Menüauswahl muss nicht, wie von Frau Höhn gefordert, kostenlos sein. Schließlich ist sie Teil der kostenpflichtigen Serviceleistung eines Unternehmens“, erläutert Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM. „Die Menüauswahl verkürzt die Anrufdauer, da Verbraucher direkt mit einem Servicemitarbeiter verbunden werden, der für die Bearbeitung ihres Anliegens zuständig ist. So wird verhindert, dass Verbraucher ihr Anliegen mehrfach vortragen müssen. Die Menüauswahl ist zielführend für die Bearbeitung des Anliegens und damit nicht Teil der Warteschleife – so wird es übrigens auch in der TKG-Novelle definiert.“

Der DVTM warnt des Weiteren davor, dass die derzeitige Ausgestaltung der TKG-Novelle zu chaotischen Verhältnissen für Verbraucher und Wirtschaft führt. „Durch fehlende Umsetzungsmöglichkeiten drohen sowohl Arbeitsplätze als auch etliche Dienste wegzufallen – die eigentliche Idee, den Verbraucherschutz zu verbessern, würde ad absurdum geführt. Die Folge wäre die Servicewüste Deutschland“, so Zilles weiter. „Wenn der Bundesrat der aktuellen Entwurfsfassung zustimmt, könnten etliche Servicerufnummern, sofern keine einheitliche Branchenlösung gefunden wird, nicht mehr aus allen Netzen erreichbar sein“.

Der DVTM hat dem Gesetzgeber mit dem 2-Phasen-Modell und dem Offline-Billing-Modell konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet, die jedoch nur zum Teil in die TKG-Novelle eingeflossen sind.

Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) ist die zentrale Schnittstelle der an der Wertschöpfungskette Telekommunikation und Medien beteiligten Unternehmen. Darunter sind Diensteanbieter, Netzbetreiber, Serviceprovider, Reseller, technische Dienstleister, Medien- und Verlagshäuser sowie Consulting- und Inkassounternehmen zu finden. Ziel des Verbandes ist es, im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft einen zukunftsorientierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Telekommunikations- und Medienmarkt zu schaffen. Die rund 50 Mitglieder des Verbandes agieren freiwillig im Rahmen des „Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien“. Der Kodex formuliert Branchenstandards und befähigt dazu, den Markt aktiv mitzugestalten. Der DVTM ging aus dem bereits 1997 gegründeten Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) hervor. Im Februar 2011 erfolgte die Umbenennung in DVTM.

DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien, Birkenstr. 65, 40233 Düsseldorf, Tel.: 211 / 31 12 09 – 0, Fax: 211 / 31 12 09 – 30, RA Boris Schmidt, LL.M. (Geschäftsführer), Marco Rohrmann (Referent der Geschäftsführung / Kommunikation), E-Mail: boris.schmidt@dvtm.net, marco.rohrmann@dvtm.net, Web: www.dvtm.net

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